Gemeinde St. Blasien - Durchgängigkeit der Alb

Ausgangssituation

Umsetzung der WRRL (Wasserrahmenrichtlinie) an der Alb auf der Gemarkung Schlageten;Herstellung der Durchgängigkeit der Hauensteiner Alb, an einem Wehr und drei Abstürzen zwischen Schlageten und Kutterau die im Zuständigkeitsbereich der Stadt St.- Blasien liegen.

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Durch die Herstellung der Durchgängigkeit der ehemaligen Wehranlage und der Abstürze, die sich in der Hauensteiner Alb unterhalb der Albsperre der Schluchseewerk AG befinden, wird die Durchgängigkeit der Alb auf eine Strecke von ca. 19 km (zwischen Albsperre und Tiefenstein) wieder hergestellt.

Grundlage für das Vorhaben ist neben fachlichen Abstimmungsgesprächen ein gemeinsamer Ortstermin vom 06.05.2011 zwischen der Gemeinde, dem Planungsbüro und den Fachbehörden (Landratsamt - Wasserwirtschaft und Naturschutz, Regierungspräsidium Freiburg - Staatliche Fischereiaufsicht), bei welchem die rechtlichen und fachlichen Bedingungen zur Umsetzung der Maßnahmen vor Ort einvernehmlich besprochen und abgeklärt wurden.
Die Lage der Einzelmaßnahmen in Schutzgebieten (z.B. Wasserschutzgebiet, §24a-Biotope, FFH, ÜSG) ist aus Sicht der Fachbehörden mit den Vorhaben an jedem der vier Standorte vereinbar. Auflagen zum Schutz der Gebiete werden v.a. für die Zeit der baulichen Umsetzung der Maßnahmen von den Fachbehörden formuliert und sind vom Vorhabenträger und Ausführenden verbindlich einzuhalten.

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Überschwemmungsgebiet FFH-Gebiet Biotopflächen

 

Die Hauensteiner Alb ist im genannten Abschnitt Programmstrecke nach WRRL (sowohl für die Durchgängigkeit als auch für Mindestwasser).

WRRL Nr. 1789 - 1785
Stationierung 17+500 bis 19+500

Im Rahmen der Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Alb setzte sich die Stadt St. Blasien in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro Gutmann für einen wichtigen Schritt der Renaturierung der Alb ein. Die Baumaßnahmen zur Durchgängigkeit der Alb wurden aktuell erfolgreich beendet.

Durch die engagierte Zusammenarbeit zur Renaturierung der Alb kann die Durchgängigkeit derselben auf einer Strecke von insgesamt 19 Kilometern wiederhergestellt werden. Hierzu wurden Arbeiten an der ehemaligen Wehranlage und den nachfolgenden Abstürzen, die sich in der Hauensteiner Alb unterhalb der Albsperre der Schluchseewerk AG befinden, durchgeführt. Am 26. September 2011 begannen die Abbrucharbeiten der Wehre Niedingen 1 und 2 unter Aufsicht des Planungsbüros Gutmann.

Die zuvor bestehenden Querbauwerke stellten insbesondere für die Gewässerfauna ein Wanderungshindernis dar. Das Aufstauen reduzierte die Fließgeschwindigkeit im Gewässer und führte in den Staubereichen zu untypischen Ablagerungen von Feinsediment sowie unnatürlichen Temperaturen und Sauerstoffkonzentrationen. Diese Aspekte beeinträchtigten maßgeblich die Bedingungen des natürlichen Lebensraums. Wie die vier Querbauwerke verändert wurden lässt sich z.B. am Wehr Niedingen 1 verdeutlichen: Die Wehranlage wurde in der Mitte auf einer Länge von 6,5 m durchbrochen, um den Durchfluss auf eine natürliche Breite des Bachlaufs zu reduzieren und gleichzeitig zwei Ruheplätze für die Gewässerfauna zu schaffen. Es wurde eine so genannte „Rauerampe“ angelegt mit einer Rampenneigung von etwa 1:20, so wird der künstliche Höhenunterschied von ca. 2,8 m überwunden. Dabei wurden die Ränder des Wehrdurchbruches mit großen Felsen geschützt. Eingebrachte Störsteine auf der Rampe sorgen für eine Sauerstoffanreicherung des Wassers und einen Rückstau, sodass auch bei Niedrigwasser die Ruhezonen leicht durchströmt werden und eine Sedimentablagerung sowie Überwucherung durch Pflanzen vermieden wird. Eine Niederwasserrinne gewährleistet auch bei geringem Abfluss die Durchwanderbarkeit für den Fischbestand.

 

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Natürliche Fließgewässer und ihre Auen stellen einen vielfältigen Lebensraum für verschiedene Tier- und Pflanzenarten dar. Die Durchgängigkeit in Fließgewässern hat eine herausragende Bedeutung für die Erhaltung und Wiederherstellung von natürlichen Fließgewässern mit artenreichen und gewässertypischen Lebensgemeinschaften. Die Durchgängigkeit ist außerdem ein Kriterium für die Ermittlung der so genannten „signifikanten Belastungen“ von Oberflächengewässern bei der Umsetzung der Anforderungen der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sowie der Umsetzung des bundesdeutschen und baden-württembergischen Wasserrechts.

 

 

 

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